Gebäudeansicht des Arbeitsgerichts Fulda

Arbeitsgericht Fulda

Kontakt

Arbeitsgericht Fulda

Fax

+49 611 32761 - 8541

Am Hopfengarten 3
36037 Fulda

DE-Mail:arbg-fulda@egvp.de-mail.de

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragstelle (KEINE Rechtsberatung)
Montag 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Hinweise

Die Geschäftsstelle und die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Fulda befinden sich im 1. Stock des Gerichtsgebäudes, die Sitzungssäle im Erdgeschoss.

Ein barrierefreier Zugang zu den Sitzungssälen und zur Rechtsantragstelle ist gewährleistet.

Presseanfragen sind an die Direktorin des Arbeitsgerichts Fulda als Pressesprecherin über das Funktionspostfach pressestelle@arbg-fulda.justiz.hessen.de einzureichen.

Weitere Informationen

Informationen von dem und über das Arbeitsgericht Fulda.

Schriftsätze können an der Information des Gerichtsgebäudes oder während der Dienstzeiten in der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Fulda abgegeben werden.

Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze fristwahrend über den gemeinsamen Nachtbriefkasten des Arbeits- und Sozialgerichts Fulda eingereicht werden, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.

Er befindet sich links neben dem Haupteingang und ist mit der Aufschrift "Arbeits- und Sozialgericht Fristenbriefkasten" gekennzeichnet.

Der Geschäftsverteilungsplan regelt die Verteilung der beim Arbeitsgericht eingehenden Verfahren auf die einzelnen Kammern. Er wird am Ende eines jeden Jahres für das folgende Jahr im Präsidium des Gerichts beraten und - nach Anhörung des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter - verabschiedet.

Im Verlaufe des Jahres wird der Geschäftsverteilungsplan, wenn dies notwendig wird, meist nur unwesentlich und/oder für einen beschränkten Zeitraum geändert.

Der für dieses Jahr beschlossene Geschäftsverteilungsplan und die ihn ggf. ändernden Beschlüsse können als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Fulda umfasst neben dem gemeindefreien Gebiet Gutsbezirk Spessart die nachfolgenden Gemeinden:

  • Alheim
  • Bad Hersfeld
  • Bad Orb
  • Bad Salzschlirf
  • Bad Soden-Salmünster
  • Bebra
  • Biebergemünd
  • Birstein
  • Brachttal
  • Breitenbach a. Herzberg
  • Burghaun
  • Cornberg
  • Dipperz
  • Ebersburg
  • Ehrenberg (Rhön)
  • Eichenzell
  • Eiterfeld
  • Flieden
  • Flörsbachtal
  • Freiensteinau
  • Friedewald
  • Fulda
  • Gersfeld (Rhön)
  • Grebenhain
  • Großenlüder
  • Hauneck
  • Haunetal
  • Herbstein
  • Heringen (Werra)
  • Hilders
  • Hofbieber
  • Hohenroda
  • Hosenfeld
  • Hünfeld
  • Jossgrund
  • Kalbach
  • Kirchheim
  • Künzell
  • Lauterbach (Hessen)
  • Lautertal (Vogelsberg)
  • Ludwigsau
  • Nentershausen
  • Neuenstein
  • Neuhof
  • Niederaula
  • Nüsttal
  • Petersberg
  • Philippsthal (Werra)
  • Poppenhausen (Wasserkuppe)
  • Rasdorf
  • Ronshausen
  • Rotenburg a.d. Fulda
  • Schenklengsfeld
  • Schlitz
  • Schlüchtern
  • Sinntal
  • Steinau an der Straße
  • Tann (Rhön)
  • Ulrichstein
  • Wächtersbach
  • Wartenberg
  • Wildeck

Die Rechtsantragstelle kann montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr und montags und mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr persönlich besucht werden oder täglich unter der Telefonnummer +49 661 924 - 2500 erreicht werden.

Bitte bringen Sie eine medizinische Maske mit.

Zur vereinfachten Klageerhebung können Sie auf die verlinkten Vordrucke für ordnungsgemäße Klageerhebungen (Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen etc.) zugreifen. Die wichtigsten Klagevordrucke stehen unter dem Menüpunkt "Themen der Arbeitsgerichtsbarkeit/Formulare und MerkblätterÖffnet sich in einem neuen Fenster" als Download zur Verfügung und können von Ihnen ausgefüllt bei Gericht eingereicht werden.

 

Anreise mit dem Pkw:
Das Arbeitsgericht Fulda erreichen Sie mit dem Auto über die Autobahn A 7 (Abfahrt Fulda Nord oder Fulda Süd). Je nach Abfahrt folgen Sie der Beschilderung "Stadtmitte". Sie finden uns in der Nähe des Domes.
Parkmöglichkeiten: Parkplätze finden Sie in den umliegenden gebührenpflichtigen Parkhäusern (Parkhaus Stadtschloss, Parkhaus Am Rosengarten). Es sind einige gebührenpflichtige Parkplätze an der Zufahrt zum Gericht vorhanden.

Anreise mit der Bahn:
Fulda hat einen ICE-Bahnhof. Über die Verkehrsverbindungen der Deutschen Bahn und des öffentlichen Nahverkehrs können Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten informieren.
Vom Hauptbahnhof erreichen Sie das Gerichtsgebäude zu Fuß in etwa 15 Minuten durch die Innenstadt.

Anreise mit dem Bus:
Fulda verfügt mit überregionalen Bussen zum Bahnhof Fulda/ZOB Fulda oder dem lokalen Busbahnhof am Schlossplatz über zahlreiche überregionale und regionale Verbindungen.
Das Arbeitsgericht Fulda erreichen Sie mit der Linie 2 (Haltestelle Abtstor) bzw. mit den Linien 5a und 6 (Haltestelle Robert-Kircher-Straße).
Nähere Informationen, z.B. einen Liniennetzplan für die Region Fulda bekommen Sie auf der Internetseite der Stadt Fulda.

Schlagworte zum Thema